kontakt kontakt (active) sortiment downloads (active)

Information

Fußschutz

Fußschutz als PSA*

wird in den Normen EN 344 – 347 geregelt, wobei die EN 344 Vorschriften zur Prüfung enthält und somit für Hersteller und Prüfinstitute wichtig ist.

Klassifizierung - Schutzstufen*

Unterschiedliche Schutzstufen werden mit den Normen EN 345 – EN 347 klassifiziert.

Grundanforderungen

an den Sicherheitsschuh werden in der EN 345 geregelt und mit der Buchstabenfolge „SB“ gekennzeichnet.

So zum Beispiel Abriebwerte des Laufsohlenmaterials, Wasserdampfzahl der verwendeten Schaftmaterialien, Konstruktion der Stahlkappe, pH-Wert der eingesetzten Materialien.

Zusatzanforderungen

können je nach den Anforderungen des Einsatzbereichs erfüllt werden. Acht unterschiedliche Zusatzanforderungen sind möglich und werden wie folgt gekennzeichnet:

P Durchtrittsicherheit
C leitfähige Schuhe
A antistatische Schuhe
HI Wärmeisolierung
CI Kälteisolierung
E Energieaufnahme im Fersenbereich
WRU Wasserdurchtritt und Aufnahme des Schuhoberteils
HRO Verhalten gegenüber Kontaktwärme
ORO Kraftstoffbeständigkeit
O4 Kombination von A+E+ORO
S4 Kombination von SB+A+E
S5 Kombination von SB+A+E+P+Profilsohle


Klassifizierung - Schutzstufen

EN 345 SB:

Alle Grundanforderungen werden erfüllt, z.B. Höhe des Schuhoberteils, Art und Ausführung der Stahlkappe, Anforderungen an die Materialien, Dicke der Laufsohle etc.

EN 345 S1:

Zu den Grundanforderungen werden erfüllt:

EN 345 S2:

Zu den Grundanforderungen werden erfüllt:

EN 345 S3:

Wie S2, jedoch zusätzlich:

EN 345 S4, S5:

Die Kategorien S4 und S5 beziehen sich ausschließlich auf Schuhe, die vollständig geformt oder vulkanisiert sind. (Gummistiefel, Polymerstiefel)

*PSA = Persönliche Schutzausrüstung